Nachlass

Wie sich Erben selbst austricksen können

Dass jemand ein Testament vernichtet, um selbst mehr zu erben, soll vorkommen.
Dass jemand ein Testament vernichtet, um selbst mehr zu erben, soll vorkommen.(c) imago images/McPHOTO (McPHOTO / BBO via www.imago-images.de)
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Ein falsches Geständnis, schlecht gewählte Zeugen und ein Streit um das Geburtsdatum: In mehreren Fällen mussten die Höchstrichter die Rechtslage klären.

Wien. Dass jemand ein Testament vernichtet, um selbst mehr zu erben, soll vorkommen. Der Gesetzgeber hat klargemacht, dass man als Sanktion dafür dann erbunwürdig wird und gar nichts bekommt. Doch vor den Gerichten tauchen immer wieder diffizilere Fälle auf. Was gilt etwa, wenn jemand reumütig „gesteht“, ein Testament zerstört zu haben, obwohl er dies gar nicht getan hat? Kann man ein Erbe noch retten, wenn der Notar die Identität der Zeugen nicht genau so verzeichnet hat, wie es der Gesetzgeber wollte? Und ist ein letzter Wille zur Gänze nichtig, wenn daran Zeugen beteiligt sind, die einem Erben nahestehen? Alles Fragen, mit denen sich in jüngerer Zeit der Oberste Gerichtshof (OGH) beschäftigen musste.

Das falsche Geständnis

Als eine Witwe verschuldet starb, hinterließ sie in ihrem eigenen letzten Willen ein Geständnis. Sie habe beim Nachlass ihres ein Jahr zuvor verstorbenen Mannes geschummelt. „Ich habe das Testament meines Mannes zerrissen“, schrieb die Frau. Dieser habe alles einer wohltätigen Organisation vermachen wollen. Ohne Testament erben freilich die Verwandten, also auch die Witwe. „Es tut mir so leid. Ich habe nichts gestohlen, es waren immer nur € 9000 im Kuvert. Keinen Groschen habe ich behalten. Gott wird mir verzeihen“, schrieb die Frau.

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