Unterhalt

Frau nahm Samen vom Ex: Wer zahlt?

Künstliche Befruchtung im Labor
Künstliche Befruchtung im Labor(c) imago images/Shotshop (Monkey Business 2 via www.imago-images.de)
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Drei Jahre nach der Scheidung ließ sich eine Frau zuvor eingefrorene Embryonen einsetzen. Ihr Ex-Mann wurde so Vater und klagte nun das Ambulatorium.

Wien. Vor Jahren hatte sich das Paar Nachwuchs gewünscht. Dafür ließ die Frau eine künstliche Befruchtung mit kryokonservierten Embryonen aus ihren Eizellen und Samenzellen ihres Partners durchführen. Aus der Verpflanzung sollte keine Schwangerschaft resultieren. Die Jahre vergingen. Das Paar heiratete, trennte sich aber bald wieder. Der Kinderwunsch der Frau blieb. Und da gab es ja noch drei Embryonen, die damals eingefroren wurden. Diese ließ sich die Frau nun drei Jahre nach der Scheidung einsetzen, ohne es dem Ex-Mann zu sagen. Und tatsächlich wurde die Frau Mutter einer gesunden Tochter. Der Vater wider Willen war weniger begeistert und klagte das Ambulatorium. Aber kann diese Klage erfolgreich sein?

Ob das Paar noch verheiratet sei, hatte der Arzt die Frau vor dem Eingriff nicht gefragt. Ein grober Fehler, wie der Vater betonte. Schließlich sei künstliche Fortpflanzung laut dem Gesetz nur erlaubt, wenn ein Paar zusammen sei (Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebenspartnerschaft). Der Mann klagte das Ambulatorium. Dieses möge für alle Folgen haften, die aus dem Embryonentransfer entstanden seien, sprich, den Unterhalt zahlen. Das Ambulatorium wandte hingegen ein, die Geburt eines gesunden Kindes könne keinen Schaden begründen.

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