Medienbehörde: "Nicht die Schattenregierung des ORF"

(c) Michaela Bruckberger
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Vorsitzender Michael Ogris im Interview über die Kontrolle des ORF, den öffentlich-rechtlichen Auftrag und die Frage, wer die unabhängige Behörde kontrolliert.

Michael Ogris, Vorsitzender der Medienbehörde KommAustria, ist ein Mann, mit dem es sich ORF-General Wrabetz nicht verscherzen sollte. Seit 1.Oktober und Inkrafttreten des ORF-Gesetzes überwacht er neben den Privatsendern auch den ORF – von der Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags über die ORF-Finanzkontrolle bis zur Vorabentscheidung, ob der ORF ein neues Angebot auf den Markt bringen darf oder nicht (Public Value Test).

Ist Ogris, der schon bisher die (mit weniger Kompetenzen ausgestattete) KommAustria leitete, mächtiger geworden? „Das glaube ich nicht“, stellt er im „Presse“-Interview klar: „Ich bin nicht mehr Leiter der Behörde, sondern Vorsitzender eines Kollegialorgans, vielleicht der Erste unter Gleichen.“ Entscheidungen würden in Senaten getroffen, die aus den fünf Behördenmitgliedern gebildet werden – neben Ogris: Florian Philapitsch (stv.Vorsitzender), Martina Hohensinn, Susanne Lackner und Michael Truppe.

Als eine der dringendsten Aufgaben, die es zu erledigen gilt, sieht Ogris die Bestellung der Prüfungskommission für den ORF. Bisher war der Stiftungsrat zuständig – und fühlt sich nun übergangen. Ogris: „Die Frage, welche Aufgaben der KommAustria zugeordnet werden, ist Sache der Politik.“ Es werde „natürlich“ zu Überschneidungen der Arbeit von Behörde und Stiftungsrat kommen, etwa bei der Frage einer Gebührenerhöhung. Die Behörde werde aber „nicht ihre Kompetenzen überschreiten und die Schattenregierung des ORF werden“.

Diese Woche will der ORF seinen geplanten Info- und Kulturspartenkanal zum Public Value Test einreichen. Ogris: „Man muss erst sehen, wie so ein Verfahren konkret abläuft. Jedenfalls muss die Bundeswettbewerbsbehörde einbezogen werden, wegen der Auswirkungen auf den Markt. Der Beirat muss etwas zum öffentlich-rechtlichen Mehrwert sagen, und dann muss die Behörde zwischen Auswirkung auf den Markt und Mehrwert abwägen und überlegen, ob sie durch Auflagen regulativ eingreifen soll.“ Entscheidungsfrist: sechs Monate.

Auf die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF klar genug definiert ist, antwortet Ogris mit einer Gegenfrage: „Ich hätte gerne einen Vorschlag, wie er klarer formuliert sein sollte. Tatsache ist, dass es nur eine Umschreibung sein kann – man muss dem ORF ja die Möglichkeit geben, in gewissem Rahmen eigenständig zu agieren.“

KommAustria könnte Wrabetz absetzen

Wie weit gehen die Kompetenzen noch? Im Extremfall könnte die KommAustria sogar ORF-General Alexander Wrabetz absetzen – „bei groben, schwerwiegenden und nachhaltigen Rechtsverletzungen“. Das ist nicht neu. Bisher konnte das der Bundeskommunikationssenat. Die neue Weisungsfreiheit der KommAustria habe nicht viel verändert, sagt Ogris. Er habe auch zuvor „nie“ eine Weisung bekommen. Und wer kontrolliert die Behörde? „Gute Frage: Wer bewacht die Wächter? Bis zu einem gewissen Grad kontrolliert sie sich selbst: Es gibt Entscheidungsgremien, die Möglichkeit zur Vollversammlung im Falle einer groben Dienstverletzung. Und es gibt die parlamentarische Kontrolle.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2010)

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