"Unlauterer Wettbewerb"

"Tagespresse"-Klage: ÖVP-Politiker Hanger muss beweisen, dass er kein Satiriker ist

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20210630 53. Session of the parliamentary investigation committee concerning the Ibiza affair VIENNA, AUSTRIA - JUNE 30(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images)
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Hanger betätige sich „als Satiriker, tut dies jedoch im Gewande eines Politikers“, meint das Satireportal „Tagespresse“. Das Handelsgericht Wien stuft die Klage als plausibel ein.

Wird der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Andreas Hanger künftig einen Anstecker tragen, der ihn als „Satiriker“ ausweist? Das Handelsgericht Wien hat eine Klage des Satireportals „Tagespresse" gegen Hanger zugestellt, die genau dies begehrt. Diese Meldung der „Tagespresse“ hat das Gericht gegenüber der „Presse“  bestätigt.

Das Gericht habe Hanger nun eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage, schreibt die „Tagespresse“ nun. In seiner Replik muss er argumentieren, wieso er kein Satiriker ist, der der „Tagespresse“ Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt.

„In Wahrheit Satiriker"

Die Vorgeschichte: Die „Tagespresse“ hat beim Handelsgericht eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen Hanger eingereicht. Die Argumentation: Dieser betätige sich in seinen regelmäßigen OTS-Meldungen, in denen er etwa zum U-Ausschuss Stellung genommen hat, „als Satiriker, tut dies jedoch im Gewande eines Politikers“, heißt es in der Klagsschrift. Dadurch begehe er "sittenwidrigen Wettbewerb". 

Hangers Veröffentlichungen, von denen einige in der Klagsschrift angeführt werden, „ähneln in wesentlichen Punkten und in ihrer gesamten Charakteristik den satirischen Artikeln“ der „Tagespresse“, heißt es darin. „Sie enthalten bewusste Unwahrheiten und/oder satirische Zuspitzungen, Übertreibungen und selbstironische Anspielungen an eigene Unzulänglichkeiten“.

„Hanger gibt sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker ist und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreitet. Er unterlässt es, sich entsprechend als 'Satiriker' zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre", formuliert die "Tagespresse"-Redaktion auf ihrer Webseite. 

Neben dem Anstecker als „Satiriker“ begehrt die „Tagespresse“, dass Hanger „durch Schaltungen auf Standard, Krone und ORF 2 die Bevölkerung aufklären“ müsse. Damit würde sein „Wettbewerbsvorteil“ beseitigt: „Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker wie den Beklagten gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?“

Inseratengeld „an die Staatskasse“ retournieren

Die „Tagespresse“ finanziert die Klage mit Mitteln aus Regierungsinseraten, die sie über ein Werbenetzwerk erhalten hat und hiermit „an die Staatskasse“ zurückgeben will. Durch die Aktion will die Plattform auch auf die Inseratenpolitik der Bundesregierung aufmerksam machen: 13,8 Millionen Euro seien im ersten Quartal 2021 für Werbung geflossen, „das größte Kuchenstück wandert an Boulevardmedien“. Die „Tagespresse“ habe davon, vor allem von Bundeskanzleramt und Finanzministerium, 712,58 Euro erhalten. Die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht betrügen 792 Euro.

(Red./APA)

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Der Politiker solle sich durch einen Anstecker als „Satiriker“ ausweisen, begehrt das Satireportal mit einer Klage. Finanziert werde diese aus Regierungsinseraten.

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