Der Ausfallsbonus wurde in abgewandelter Form verlängert, inzwischen liegt auch der Anhang 2 mit den konkreten Prozentsätzen vor. Aber welchen Grund gibt es für die branchenspezifischen Unterschiede?
Wien. Unternehmen, die krisenbedingt nach wie vor starke Umsatzeinbrüche hinnehmen müssen, können weiterhin den Ausfallsbonus in Anspruch nehmen. Diese Förderung wurde als sogenannter Ausfallbonus II für die Monate Juli, August und September 2021 verlängert. Beantragt werden kann sie bei einem Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Monat des Jahres 2019. Anträge für Juli sind laut BMF ab 16. August möglich.
Unklar war jedoch die konkrete Höhe des Bonus: Sie ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum, multipliziert mit einem für jede Branche gesondert festgelegten Prozentsatz, zu entnehmen aus dem Anhang 2 zu den neuen Förderrichtlinien. Die Richtlinien wurden allerdings zunächst ohne diesen Anhang veröffentlicht. Fürs Erste blieb somit im Dunkeln, wie hoch die Förderungen tatsächlich ausfallen.