Wirtschaftskriminalität: Revolte der Staatsanwälte

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Der Verzicht auf die vier Zentren zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminellen sorgt für Wirbel. Die Richter sprechen von einer „überfallartigen Vorgangsweise“. Justizministerin Bandion-Ortner weist Kritik zurück.

Wien. Eine Pressekonferenz im August: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verkündet, dass es ab Juni 2011 vier „Kompetenzzentren“ (Wien, Graz, Linz, Innsbruck) zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminellen geben wird. Die Botschaft war insofern enttäuschend, als sie nicht neu war. Schon Monate zuvor war über diese Zentren informiert worden, ein Gesetzesentwurf war längst fertig. Die Überraschung kam am Dienstag: Es wird keine Zentren geben, hieß es, sondern eine zentrale Einheit in Wien. Nun gehen die Wogen hoch. Staatsanwälte sprechen von einem „trojanischen Pferd“.

Die Einrichtung von vier „Bollwerken“ gegen Großbetrüger, korrupte Unternehmer oder organisierte Schwarzarbeiter-Banden galt als probates Mittel im Kampf gegen immer schwerer zu knackende Formen von Wirtschaftskriminalität. Die Präsentation der vier Zentren war auch als Befreiungsschlag der unter Druck geratenen Justizpolitik zu sehen. Man warb regelrecht dafür. „Die Wirtschaftskompetenzzentren bilden eigene fachliche Organisationseinheiten. Da es sich um keine neuen Behörden handelt, sondern die Zentren unter dem Dach bestehender Staatsanwaltschaften geschaffen werden, vermeiden wir einen überhöhten zusätzlichen Aufwand“, verlautete selbstbewusst aus dem Justizressort.

40 Elite-Ankläger, sieben externe Experten

Nun sieht es anders aus: Aus der bestehenden, bundesweit tätigen – aber derzeit nur mit acht Staatsanwälten besetzten – Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) Wien wird eine Superstaatsanwaltschaft. Mit 40 Anklägern und sieben externen Fachkräften etwa aus dem Finanzwesen. Zu den Korruptionsfällen kommen also auch sämtliche großen Wirtschaftsstrafsachen des Landes.

Wie waren nun die Staatsanwälte in die Ausarbeitung dieses neuen Konzepts eingebunden? So gut wie gar nicht. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft (StA) Wien (diese Stelle ist mit 97 Staatsanwälten die größte Anklagebehörde Österreichs), Maria-Luise Nittel, zur „Presse“: „Wir haben das am Dienstag im Radio gehört.“ Die StA Wien ist aber durchaus von der neuen Entwicklung betroffen. Es ist zu erwarten, dass etliche Fälle von dort wegwandern werden – und mit den Fällen wohl auch gleich die Ankläger selbst.

Der Präsident der österreichischen Staatsanwälte-Vereinigung Gerhard Jarosch (er bekam seine ersten Informationen übrigens auch aus dem Radio): „Wir haben den vorliegenden Entwurf begutachtet, jetzt wird das umgedreht und ein neuer Entwurf wird gemacht. Es scheint, als schicke man uns ein trojanisches Pferd.“ Tatsächlich passierte der neue Gesetzesentwurf am Dienstag (freilich ohne Einholung neuer Stellungnahmen der Standesvertreter) den Ministerrat und wird nun bereits dem Parlament zugeleitet.

Bandion-Ortner: „Das ist etwas Besseres“

Da das Ganze derart rasch über die Bühne ging, die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes aber wohl kaum innerhalb eines Tages erfolgte, meint Jarosch: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass das von langer Hand geplant war.“

Justizministerin Bandion-Ortner lässt derartige Einwände nicht gelten. Auf die Frage der „Presse“, warum sie ursprünglich die Einrichtung von vier Wirtschaftszentren groß publik gemacht habe, antwortet sie: „Ich habe es groß publik gemacht, aber ich habe jetzt noch etwas Besseres daraus gemacht.“ Ihr Schwenk sei „eine Reaktion auf die Begutachtung“ der ursprünglichen Gesetzesvorlage gewesen. Es habe Kritik gegeben, wonach man nur schwer zwischen Wirtschaftsstrafsachen und Korruptionsdelikten unterscheiden könne. Diese Kritik teilt übrigens auch Walter Geyer, der derzeitige Leiter der KStA. Geyer „begrüßt“ die künftige Abhandlung all dieser Delikte unter einem Dach – unter „seinem“ Dach.

Richter: „Überfallartige Vorgangsweise“

Den Ärger der Staatsanwälte – und auch vieler Richter (der Präsident des Straflandesgerichts Wien, Friedrich Forsthuber, sprach von einer „überfallartigen Vorgangsweise“) – versteht Bandion-Ortner nicht: „Zuerst waren es vier Zentren, jetzt wird alles eben auf eine Stelle konzentriert. Ich weiß nicht, was da die große Überraschung ist.“ In Sachen Personal sagt sie: „Staatsanwälte, die jetzt schon spezialisiert sind, wird man hoffentlich für die neue Einheit gewinnen.“ Und: „Auch im Straflandesgericht Wien wird ressourcenmäßig reagiert werden.“ Wo die neue Behörde angesiedelt sein wird (der derzeitige Sitz der KStA in der Universitätsstraße, 1. Bezirk, dürfte zu klein sein), stehe noch nicht fest. „Mit räumlichen Problemen habe ich mich noch nicht konkret befasst.“

Die (zusätzliche) Motivation für die zukünftige Elite der Verbrechensbekämpfer: „Wir überlegen uns schon einen finanziellen Anreiz.“ Am 1. Juni 2011 soll die neue Superstaatsanwaltschaft ihren Betrieb aufnehmen. Delikte wie Veruntreuung, schwerer Betrug, Untreue, betrügerische Krida sollen dort ermittelt werden, sofern der anzunehmende Schaden fünf Millionen Euro übersteigt. Und natürlich sämtliche Formen der Korruption, wie etwa Bestechlichkeit. Bleibt noch die Frage einer Wiener Staatsanwältin: „Woher weiß ich am Anfang der Ermittlungen, welchen Schaden ich annehmen soll?“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.10.2010)

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