Wie weit gehen in dieser Pandemie die Schutzpflichten des Arbeitgebers, und darf er Impfverweigerern sogar kündigen? Das ist unklar, die Verunsicherung ist groß.
Wien. Können Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich gegen Covid impfen lassen? Und zwar auch ohne generelle Impfpflicht für die jeweilige Berufsgruppe? Diese Frage sorgt – wie berichtet – für Kontroversen, auch in der juristischen Fachwelt. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Aber um welche gegensätzlichen Rechtsstandpunkte geht es überhaupt? Im Wesentlichen lautet die Streitfrage, ob die Covid-Gesetze und -verordnungen die Materie abschließend regeln – oder ob allgemeine Rechtsgrundsätze heranzuziehen sind. Unbestritten ist, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Personen im Betrieb vor einer Ansteckung geschützt werden. Aber wie weit geht das? Sehr weit, lautet die eine Extremposition. Aus dieser sogenannten Fürsorgepflicht – und allfälligen sonstigen Schutzpflichten – lasse sich durchaus das Recht ableiten, Impfverweigerer nicht nur aus dem Betrieb auszusperren, sondern in weiterer Folge zu kündigen.