Eine Mitarbeiterin in einer Krankenanstalt lehnte Testungen ab. Ein Entlassungsgrund? Ja, entschied ein Gericht in erster Instanz.
Nicht nur das Thema Impfpflicht sorgt für Kontroversen – sondern auch die Covid-Testpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich. Zwar gibt es da konkrete Regelungen, die im Lauf der Zeit auch immer wieder adaptiert wurden. Welche Konsequenzen es jedoch haben kann, wenn man das Testen verweigert, ist nicht von vornherein klar. Einige derartige Fälle landeten schon bei Gericht, und erste erst- und zweitinstanzliche Urteile zeigen: Selbst hier läuft es immer auf eine Interessenabwägung im Einzelfall hinaus.
Diese dürfte allerdings zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, wenn Mitarbeiter in Spitälern oder Pflegeheimen ihren Job dann faktisch nicht mehr ausüben können. Und wenn sie noch dazu keine triftigen Gründe haben, warum sie Covid-Tests ablehnen. Um einen solchen Fall ging es – wie bereits berichtet – in einer zweitinstanzlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz. Es bestätigte die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung eines Diplomkrankenpflegers in einem Pflegeheim.