Wien

24 Austrotürken verlieren ihre österreichische Staatsbürgerschaft

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AUT STUDIO AUFNAHMETISCH 2017 04 02 STUDIO THEMENBILD STREIT UM DOPPELTE STAATSBUERGERSCHAFT V(c) imago/Roland M�hlanger (imago stock&people)
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Die Wiener Magistratsabteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft hält die Austrotürken für Doppelstaatsbürger - und das ist illegal.

24 türkischstämmige Wiener haben ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren, berichtet der „Kurier“. Das ist das Ergebnis eines Feststellungsverfahrens der Wiener Magistratsabteilung  MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Die Behörde hält die türkischstämmigen Wiener für illegale Doppelstaatsbürger.

Es droht noch weit mehr Austrotürken der Verlust ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft: Insgesamt wurde gegen 450 Menschen ein derartiges Verfahren eingeleitet. Anfang August waren 60 davon erledigt.

Als Basis für die Verfahren dient eine 2018 online gestellten Liste der türkischen Wahlkommission eingeleitet. Mit der Liste konnten sich Auslandstürken informieren, ob sie bei der Präsidentschaftswahl in der Türkei wahlberechtigt waren - was eigentlich türkischen Staatsbürgern vorbehalten ist.

Darf die Liste verwendet werden oder nicht?

Losgetreten hatte die Causa die FPÖ, die 2017 eine Liste an die Behörden übergab, die angeblich Personendaten türkischer Staatsbürger in Österreich enthielt. Die FPÖ mutmaßte, dass sich darunter auch illegale Doppelstaatsbürger befanden. Gegen tausende Personen wurden daraufhin "Feststellungsverfahren" eingeleitet, die in mehreren Fällen mit der Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft endeten. Der Verfassungsgerichtshof machte dem Ende 2018 allerdings ein Ende und urteilte, dass eine Liste unbekannter Herkunft kein taugliches Beweismittel für die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft ist.

Im Gegensatz zu der Liste der FPÖ hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Vorjahr die Verwertbarkeit der aktuellen, 2018 online gestellten Liste bestätigt. Der Anwalt von rund ein Dutzend Betroffener, Kazim Yilmaz, bezweifelt allerdings deren Verwendbarkeit. Er brachte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Sollte dieses der MA35 Recht geben, will Yilmaz sich an die Höchstgerichte wenden. Schließlich sei die Liste niemals von der Türkei bestätigt worden.

(APA)

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