Bei der Aufklärung des Entführungsfalles Kampusch gab es Pannen.
Nur auf Druck der Medien wurden die bereits ad acta gelegten Ermittlungen wieder aufgenommen. Das (neue) Ergebnis, nämlich, dass ein Einzeltäter am Werk gewesen sei, unterschied sich zwar nicht vom alten, aber erstens konnte man das vorher nicht wissen und zweitens gab es sehr wohl Ansätze, denen man ursprünglich nicht nachgegangen war.
Dann aber, nachdem mehrere Staatsanwälte relativ genau hin gesehen hatten, gingen diese Schulter an Schulter mit der Polizei an die Medien, der Akt wurde endgültig geschlossen. Dass Ex-OGH Präsident Johann Rzeszut nun noch einmal – mit großer Verspätung – die Ignoranz der Anklagebehörden beklagt, ist seltsam. Und erhöht gewiss nicht seine Glaubwürdigkeit. Wenn Rzeszut aber recht hat, hat der Rechtsstaat Österreich ein gewaltiges Problem.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2010)