Asylwerber

Höchstgericht verbietet Schubhaft gegen Afghanen

Der Verfassungsgerichtshof in Wien
Der Verfassungsgerichtshof in WienAPA/HERBERT NEUBAUER
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Angesichts der Lage in Afghanistan ist der Freiheitsentzug gegen einen erfolglosen Asylwerber derzeit unzulässig.

Nun ist es in höchster Instanz bestätigt: Jener Afghane, der sich zweimal vergeblich um Asyl in Österreich bemüht hatte und dessen Abschiebung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) vorläufig gestoppt hat, muss aus der Schubhaft entlassen werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verfügt.

Asylanträge zweimal abgelehnt

Der Mann war im April in Schubhaft genommen worden, nachdem zwei Asylverfahren negativ ausgegangen waren. So sollte seine Abschiebung gesichert werden. Anfang August ersuchte der EGMR Österreich wegen der kritischen Lage in Afghanistan, die Abschiebung bis Ende des Monats auszusetzen. Wenig später billigte das Bundesverwaltungsgericht die Fortsetzung der Schubhaft: Es bestehe Fluchtgefahr.
Am Mittwoch schaltete der gescheiterte Asylwerber den VfGH ein.

In seiner noch am selben Tag erlassenen Entscheidung räumte das Höchstgericht seiner Beschwerde aufschiebende Wirkung ein. Zur Begründung verweist der Gerichtshof auf die aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan – in dem Land haben die radikalislamistischen Taliban die Macht übernommen. Vor diesem Hintergrund sei für den Gerichtshof „nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist“, erklärte der VfGH in einer Pressemitteilung.
Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft und der damit einhergehende Freiheitsentzug sind laut dem Höchstgericht nur dann „verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann“.

Haftentlassung verpflichtend

Der Mann muss jetzt aus der Schubhaft entlassen werden. Die Frage der Abschiebung nach Afghanistan sorgt seit der Machtübernahme der Taliban für heftige innenpolitische Diskussionen.

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