Auftragsvergaben

Auswertung von Covid-Tests: Nicht jeder Anbieter darf das auch

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Im Gerangel um Aufträge für die Analysen mischen auch manche mit, die nicht alle Kriterien erfüllen. Das kann riskant werden.

Wer darf Covid-Tests durchführen, und wer darf sie auswerten? Das ist eine heikle Frage. Die öffentlichen Aufträge für die Analysen sind begehrt, aber nicht jedes Labor, das sich darum bewirbt, ist dazu auch berechtigt. Öffentlich bekannt wurde ein Fall, in dem die ärztliche Berufsberechtigung des Laborbetreibers infrage stand. Es gibt aber auch andere juristische Hindernisse, die weniger offensichtlich sind.

Eine Auftragsvergabe an Bewerber, die gar nicht zur Ausschreibung hätten zugelassen werden dürfen, könnte jedoch fatale Folgen haben, warnen Juristen. Vergaberechtsexperte Manfred Essletzbichler, Partner bei Wolf Theiss, nennt drei Szenarien: dass chemische Laboratorien in diesen Markt hineindrängen, obwohl sie für humanmedizinische Analysen nicht legitimiert sind. Dass Fachärzte für Labordiagnostik sich um Aufträge in einer Größenordnung bewerben, die ein einzelner Arzt nicht mehr fachlich beaufsichtigen kann. Und letztlich, dass Ärzte für solche Aufträge Bietergemeinschaften bilden, die jedoch nach dem ärztlichen Berufsrecht unzulässig sind.

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