Zu- und Wegschauen ist zu wenig.
Der Mann hatte Ende 2015 mit falschen Personendaten um Asyl angesucht. Danach war er zweimal wegen Drogenhandels verurteilt worden. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er stellte weitere Anträge. Zuletzt saß er in Schubhaft. Erst stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Abschiebung, diese Woche tat das auch der österreichische Verfassungsgerichtshof. Der Afghane wurde aus der Schubhaft entlassen. Und läuft nun frei herum.
Ein Präzedenzfall, der weitere nach sich ziehen wird. Bevor also ein Verurteilter, aus der Schubhaft Entlassener, möglicherweise wieder Gröberes anstellt und es dann heißen wird „Wie konnte das nur passieren? Wieso wurde der nicht längst abgeschoben?“, sollte man noch einmal eine Runde über die Sicherungshaft (als Folge der wegfallenden Schubhaft) nachdenken. Wie immer sie dann auch ausgestaltet ist, sie ist wohl auch abhängig vom Gefährdungspotentials.