Strafverfahren

Diversion für Kurz? Eine „Riesenchance“ mit politischem Risiko

Austrian Chancellor Kurz attends a news conference, in Vienna
Austrian Chancellor Kurz attends a news conference, in Vienna(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
  • Drucken

Wird Bundeskanzler Sebastian Kurz wirklich wegen falscher Beweisaussage vor Gericht stehen? Sicher ist das nicht. Eine Diversion könnte der Ausweg sein.

Wien. Die Diversion – sie wird vielfach unterschätzt. Diese Art der Beendigung eines Strafverfahrens ist bei allen Delikten möglich, die mit nicht mehr als fünf Jahren Haft bedroht sind. Das Prinzip: Die Staatsanwaltschaft tritt von der Verfolgung zurück – der Beschuldigte unterwirft sich bestimmten Diversionsformen. Und übernimmt auf die Art eine gewisse Verantwortung. Dies hat für alle Beteiligten Vorteile. Und könnte auch im laufenden Strafverfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz angewendet werden.

Nach der Kanzleraussage im Ibiza-U-Ausschuss und dem Auftauchen von Chats zur offenbar abgesprochenen Kür von Thomas Schmid zum Öbag-Vorstand und zur Zusammensetzung des Öbag-Aufsichtsrats leitete die Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA, ein Strafverfahren wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage ein. Kurz kam politisch schwer unter Druck. Und betont seither, dass er keineswegs den Vorsatz hatte, falsch auszusagen. Die WKStA muss ihm das Gegenteil beweisen. Ob dies zweifelsfrei gelingt, ist die große Frage.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.