Geregelte Kreuzung

Gericht ordnet an: Dashcam soll Unfallhergang klären helfen

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Zwei Autos kollidierten, von denen eines bei Rot in die Kreuzung gefahren war. Hätte der Gegner bei Gelb anhalten können?

Wien. Dafür, dass ihr Einsatz in aller Regel verboten ist, sieht man sie im Straßenverkehr recht häufig: Dashcams, das sind Kameras, die auf Armaturenbrettern (englisch Dashboard), an Windschutzscheiben oder auf Motorradhelmen montiert sind und zu Dokumentationszwecken frontal das Verkehrsgeschehen aufnehmen. Nach Einschätzung der Datenschutzbehörde verletzen die meisten gängigen Produkte andere Verkehrsteilnehmer im Grundrecht auf Datenschutz; trotzdem kann es vorkommen, dass Aufnahmen in Prozessen verwendet oder sogar vom Gericht angefordert werden.

Genau dazu kam es nach einer Kollision zweier Autos in der Stadt Salzburg. Nach den gerichtlichen Feststellungen war die Beklagte mit ihrem Audi A5 bei Rot in die Kreuzung eingefahren und vom Kläger mit dessen Range Rover gerammt und verletzt worden. Für den Mann hatte die Ampel „im Moment des Einfahrens“ auf Gelb umgeschaltet. Er gab an, sofort auf das querende Fahrzeug reagiert zu haben, der Unfall sei mit seiner Dashcam aufgezeichnet worden.

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