Das Land Burgenland müsse demanch nicht für die nach der Bankpleite entstandenen Schäden haften. Doskozil sieht die Rechtsansicht des Landes durch das Urteil "vollinhaltlich bestätigt“.
In der Causa Commerzialbank Mattersburg ist eine Klagegegen das LandBurgenlandabgewiesen worden. Das Land muss demnach nicht für durch die Bankpleite entstandenen Schäden haften. Das stellte das Landesgericht Eisenstadt in einem Urteil fest, teilte die SPÖ Burgenland am Montag in einer Aussendung mit. Zwei Sparerinnen hatten das Land wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt. Anwalt Ernst Brandl (Brandl & Talos) kündigte eine Berufung an.
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht die Rechtsansicht des Landes durch das Urteil "vollinhaltlich bestätigt". Das Land treffe "keinerlei Verschulden an der Commerzialbank-Pleite", es sei damit auch nicht haftbar. Es handle sich um einen Kriminalfall, ein etwaiges Behördenversagen sei auf Bundesebene zu suchen. "Es muss nun rasch geklärt werden, ob ein Kontrollversagen der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht vorliegt", meinte Doskozil, der durch das Urteil auch das Bestreben des Landes, eine Amtshaftungsklagegegen den Bund einzubringen, bestätigt sieht.
SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst betonte in einer Aussendung, dass die Richterin die Klage als nicht stichhaltig bewertet habe und das Land damit nicht für das Ergebnis der Revision über die Mehrheitseigentümerin der Bank verantwortlich sei.
Anwalt kündigt Berufung an
Anwalt Ernst Brandl, der die beiden Klägerinnen vertritt, reagierte am Montag verärgert. Er habe das Urteil noch gar nicht zugestellt bekommen, insofern sei es "eigenartig", dass es bereits den Medien kommuniziert werde. Bei einer Abweisung der Klage sei jedenfalls eine Berufung geplant. Die beiden Sparerinnen hatten bei der Commerzialbank jeweils mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro veranlagt und das Land deshalb auf über 500.000 Euro geklagt.
(APA)