Bei Lokalen ließe sich die 1-G–Regel juristisch argumentieren. Maske in der U-Bahn haben alle zu tragen.
Die Zeichen stehen darauf, dass die 1-G-Regel zumindest in Teilen des öffentlichen Lebens Realität werden wird. Aber unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf man Geimpfte besser behandeln als bloß Getestete oder gar Genesene? Und wäre eine Differenzierung zwischen den Gruppen nur beim Betreten von (Nacht-)Lokalen bzw. bei Veranstaltungen möglich oder auch noch in anderen Bereichen?
1. Wer könnte dafür sorgen, dass Geimpfte besser behandelt werden als andere?
Dafür bräuchte es eine Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), realpolitisch abgestimmt mit dem Koalitionspartner ÖVP. Ein Minister kann aber immer nur verordnen, was gesetzlich gedeckt ist, insbesondere durch das Covid-19-Maßnahmengesetz. Überschreitet der Minister diese Richtschnur, droht die Aufhebung der Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und Impfgegner haben bereits angekündigt, gegen eine 1-G-Regel vorgehen zu wollen.