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Wer darf Covid-Tests auswerten?

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Steht das ärztliche Berufsrecht der Bildung von Bietergemeinschaften entgegen? Die Wiener Ärztekammer sieht das nicht so, unter Juristen tobt ein Streit.

Wien. Wer darf sich an Vergabeverfahren für die Auswertung von Covid-Tests beteiligen? Darüber tobt eine heftige Kontroverse. Konkret geht es um die Frage, ob selbstständig tätige Ärzte zu diesem Zweck Bietergemeinschaften bilden und ihre personellen Ressourcen quasi bündeln dürfen. Oder ob sehr große und rasch abzuwickelnde Aufträge – rein aus Kapazitätsgründen – nur von Großinstituten mit Krankenanstaltenbewilligung zu bewältigen sind.

In der Vorwoche sprach die „Presse“ darüber mit Manfred Essletzbichler und Dominik König aus der Kanzlei Wolf Theiss, die die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften verneinen (siehe Artikel vom 19. August). Dem treten nun die Wiener Ärztekammer und ihre Rechtsvertreter vehement entgegen. Zu sehen ist dieser juristische Meinungsstreit auch vor dem Hintergrund mehrerer Verfahren, die rund um die Österreich-Tochter des italienischen Laborbetreibers Lifebrain Group – den Analysepartnern der Stadt Wien beim „Alles gurgelt!“-Projekt – anhängig sind. Diese agiert unter dem Krankenanstaltenregime, rechtlich vertreten wird sie von Wolf Theiss. Die strittigen Fragen haben jedoch auch darüber hinaus große Bedeutung.

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