Nachtklubs

Genesener zieht vor Höchstgericht

Darf man Genesenen ohne Test oder Impfung den Zugang ins Nachtlokal verwehren?
Darf man Genesenen ohne Test oder Impfung den Zugang ins Nachtlokal verwehren?Getty Images
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Während die 1-G-Regel vor der Tür steht, muss der VfGH bald über die 2-G-Regel entscheiden.

3-G, 2-G oder 1-G – das ist hier die Frage. Während die Politik darüber nachdenkt, nur noch Geimpfte in Nachtlokale oder zu Veranstaltungen zu lassen, muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die seit Ende Juli geltende 2-G-Regel in Nachtklubs entscheiden. Denn ein oberösterreichischer Anwalt rügt in einer beim VfGH eingebrachten Beschwerde, dass er als bloß Genesener seit 22. Juli die Nachtgastronomie nicht mehr betreten darf. Nur mit (zusätzlichem) PCR-Test oder Impfung erhielte er Einlass. Und die Entscheidung in diesem Fall dürfte zeigen, ob die angedachte 1-G-Regel überhaupt möglich sein wird.

Der VfGH bestätigte der „Presse“, dass die Beschwerde eingelangt ist. Sein Individualantrag sei auch schon vom Gericht angenommen worden, berichtet der dahinter stehende Rechtsanwalt Hartmut Gräf aus Kirchdorf an der Krems. Das heißt, dass er als unmittelbar Betroffener berechtigt ist, eine Entscheidung in dem Fall herbeizuführen. Das Gesundheitsministerium habe nun im Gegenzug vier Wochen lang die Möglichkeit, Argumente für die 2-G-Regel in einer Stellungnahme an den VfGH abzugeben, sagt Gräf. Das Ministerium selbst äußerte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall.

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