Drei Wochen lang wird es an den Schulen strenge Regeln geben. Danach wird mit Blick auf die Inzidenz entschieden.
Oft ist ein gemeinsamer Auftritt von Bildungsminister und Gesundheitsminister in dieser Pandemie noch nicht vorgekommen. Am Mittwoch hat es einen solchen wohl nicht ganz zufällig gegeben. Nach Zeiten, in denen der Schutz der Älteren prioritär war, sollte es nun um die Solidarität mit den Jüngeren gehen. Gemeinsam haben Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ein Credo für das neue Schuljahr ausgegeben: Es soll weder flächendeckende Schulschließungen noch einen Schichtbetrieb geben.
Der Weg durchs Schuljahr wird aber ein komplizierter sein.
1. Das Schuljahr beginnt mit einer dreiwöchigen Sicherheitsphase.
Es war zwar schon bekannt, dass es zu Beginn des Schuljahres eine Sicherheitsphase mit strengen Covid-Regeln geben wird, bislang ist man allerdings von einer zweiwöchigen Phase der Strenge ausgegangen, tatsächlich wird sie aber drei Wochen dauern. In dieser Zeit müssen alle Schüler und Lehrer unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche einen Coronatest absolvieren. Mindestens einer der Tests muss ein PCR-Tests sein. Die werden für Schüler in der Schule zur Verfügung stehen.
2. Der weitere Verlauf des Schuljahres hängt von der Inzidenz ab.
Völlig unklar ist bisher der weitere Verlauf des Schuljahres gewesen. Hier haben die beiden Minister einen dreistufigen Sicherheitsplan vorgestellt. Es wird künftig in den Schulen zwischen geringem, mittlerem und hohem Risiko unterschieden. Diese Einstufung nimmt die Corona-Kommission (regional) vor. Ihr Ergebnis wird jeden Donnerstag vorliegen. Die Kommission wird für die Einstufung die sogenannte risikoadjustierte Sieben-Tage-Inzidenz heranziehen. Neben den reinen Infektionszahlen werden dabei auch die Anzahl der Tests, die Aufklärungsrate, das Alter der Infizierten, die Symptomatik (also die Schwere der Verläufe) und die Dynamik des Infektionsgeschehens berücksichtigt.
In der Kalenderwoche 32, von 9. bis 15. August (das sind die aktuellesten Daten), lag die risikoadjustierte Sieben-Tage-Inzidenz bei 74,8 und damit höher als der klassische Sieben-Tage-Wert von 66,5. An diese Zahl werden künftig unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen geknüpft.

3. Eine Testpflicht gibt es – wenn überhaupt – nur für Ungeimpfte.
Derzeit sind die Schulen (noch knapp) einem geringen Risiko ausgesetzt. Davon spricht man bei einem Wert von unter 100. Falls es dabei bleibt, würde es in den Bildungseinrichtungen nach der Sicherheitsphase weder eine Test- noch eine Maskenpflicht für Schüler geben.
Von einem mittleren Risiko ist bei einer Inzidenz zwischen 100 und 199 die Rede. Ab dann gilt es, außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem wird die Testpflicht für Schüler schlagend – allerdings nur für ungeimpfte. (Schüler ab zwölf Jahren können sich impfen lassen.) Es muss dreimal in der Woche getestet werden (Montag, Mittwoch, Freitag). Wobei ein Test ein PCR-Test sein muss. Dabei wird nicht gegurgelt, sondern mit einer Kochsalzlösung gespült. Die Tests stehen in ganz Österreich zur Verfügung. In Wien wird es voraussichtlich zweimal pro Woche einen derartigen PCR-Test geben.
Klettert die risikoadjustierte Sieben-Tage-Inzidenz über 200, besteht in den Schulen ein hohes Risiko. Die Testpflicht bleibt in dem Fall für ungeimpfte Schüler in der gleichen Form aufrecht. Die Maskenpflicht wird verschärft – allerdings nur für Oberstufenschüler. Sie müssen auch während des Unterrichts Maske tragen.
Mehr als die drei Stufen gibt es nicht. Was im Fall des Falles bei einer noch höheren Inzidenz passiert, ist unklar.
4. Ungeimpfte Lehrer müssen immer testen – und zwar eigenständig.
Die Regeln für Lehrer sind strenger – wobei das, genau genommen, nur ungeimpfte Pädagogen trifft. Für sie besteht bei geringem, mittlerem und hohem Risiko eine Testpflicht. Dreimal pro Woche müssen sie ein Zertifikat vorlegen. Auch darunter muss ein PCR-Testergebnis sein. Allerdings dürfen sie den Test nicht in der Schule machen. Sie haben sich selbst darum zu kümmern. So will man noch mehr Pädagogen zur Impfung bringen.
5. Geimpfte Schüler könnten die Quarantäne vermeiden.
Unterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften könnte es in den Schulen auch bei der Quarantäneregelung geben. Es gibt aus dem Gesundheitsministerium die Empfehlung, geimpfte Schüler als K2-Personen einzustufen – sie könnten also trotz Infektion eines Klassenkollegen weiter in die Schule gehen. Allerdings wird die Entscheidung darüber immer die lokale Gesundheitsbehörde fällen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2021)