Nicht alle Unwetterschäden am Haus oder an der Einrichtung sind von der Versicherung gedeckt. Der Blick in die Details der Polizze lohnt sich.
Vom Sturm abgedeckte Häuser, überflutete Keller – der Schaden, den Unwetter alljährlich an Gebäuden verursachen, geht in die Millionen. Und glaubt man den Klimaforschern, werden uns künftig Starkregenereignisse und Hagel vor allem in den Sommermonaten immer öfter zu schaffen machen. „Eine gute Versicherung ist da ein Muss“, sagt Andreas Payer vom Büro Fasch in Graz. Nur: Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? „Grundsätzlich ist für die Gebäudesubstanz die Eigenheim- bzw. Wohngebäudeversicherung zuständig, für bewegliche Gegenstände die Haushaltsversicherung“, klärt der Experte auf.
Sturmschäden: ab 60 km/h
Doch ganz so einfach ist das nicht. „Sturmschäden etwa sind bei der Eigenheimversicherung meist miteingeschlossen, bei Mehrparteienhäusern oder Gewerbeimmobilien muss man sie oft hineinreklamieren“, weiß Alexander Hammer vom Versicherungsbüro Hammer in Wien. Dazu kommt: Ein Windstoß gilt erst dann als Sturm und verpflichtet die Versicherung erst dann zu einer Leistung, wenn er mit mindestens 60 km/h daherbläst. Gar nicht so selten ergibt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer zu zahlen hat, wenn aufgrund eines Sturms ein Baum fällt und das Nachbarhaus beschädigt. „Grundsätzlich die Sturmschadenversicherung des Nachbarn“, sagt Payer. „Allerdings hat der Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, die Pflicht, den Zustand des Baumes regelmäßig zu kontrollieren.“ Stellt sich etwa heraus, dass der Baum morsch war, könnte es sein, dass den Grundstücksbesitzer ein Verschulden trifft. „Dann wird das eine Frage der Haftpflicht.“