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Causa Gesetzeskauf

Ex-FPÖ-Chef Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt

Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und Richterin Claudia Moravec-Loidolt
Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und Richterin Claudia Moravec-LoidoltAPA/HERBERT NEUBAUER
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Heinz-Christian Strache wird wegen Bestechlichkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Walter Grubmüller, Eigentümer der Privatklinik Währing, fasst wegen Bestechung zwölf Monate aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bestechlichkeit und Bestechung lauteten die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhobenen Vorwürfe gegen den früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller. Zutreffend, befand Richterin Claudia Moravec-Loidolt am Freitag im Wiener Landesgericht für Strafsachen – und verurteilte beide zu bedingten Freiheitsstrafen. Strache fasste 15 Monate aus, Grubmüller zwölf. Beide Angeklagten kündigten an, „in volle Berufung zu gehen“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Korruption ist ein Heimlichkeitsdelikt“, erläuterte Richterin Moravec-Loidolt in der Urteilsbegründung. Man agiere folglich im Verborgenen, um sich unrechtmäßige Vorteile zu beschaffen. Genau das sei in der Causa der Fall gewesen. Konkret: Grubmüller habe sich jahrelang bemüht, mit seiner Klinik in den Prikraf aufgenommen zu werden. Dahinter verbirgt sich der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, über den es möglich ist, medizinische Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen abzurechnen, ohne dass Patienten in Vorleistung gehen müssen.

Nachdem Grubmüller mit seinem Vorhaben immer wieder gescheitert war, entschloss er sich, seinen Freund Strache mit der Angelegenheit zu befassen, meinte die Richterin. Im Oktober des Jahres 2016 habe er der FPÖ 2000 Euro überwiesen. Eine Summe, die den damaligen Oppositionspolitiker zum Tätigwerden „motivieren“ sollte. Und tatsächlich: Strache beauftragte seinen Parteikollegen, den Nationalratsabgeordneten Johannes Hübner, damit, die Causa zu prüfen, um sich eine „große Peinlichkeit zu ersparen“. Das Ergebnis: Man fand Missstände - nämlich, dass der Prikraf nicht allen Privatkliniken zugänglich ist. Im Februar 2017 wurde das im Zuge einer Pressekonferenz thematisiert, im Juni 2017 ein Initiativantrag eingebracht, eine Maßnahme, die am Beginn eines Gesetzwerdungsprozesses steht. Im Anschluss daran floss abermals Geld: 10.000 Euro von Grubmüller an die FPÖ.

„Welches Gesetz wäre für dich wichtig?"

„Man wusste, wofür man bezahlt“, so die Richterin. Der (letztlich gescheiterte) Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht „dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient“. Geendet habe Straches Engagement damit freilich nicht: Als die FPÖ Ende 2017 als Juniorpartner der ÖVP von der Opposition in die Regierung wechselte, habe sich Strache via Chatnachrichten bei Grubmüller erkundigt: „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?“

2018 hat die türkis-blaue Koalition tatsächlich eine Prikraf-Gesetzesnovelle beschlossen, die Mittel wurden erhöht - und die Privatklinik Währing mit 1. Jänner 2019 in den Fonds aufgenommen. Grubmüller habe damit ein lange verfolgtes Ziel erreicht - Teilziel, um präzise zu sein. Denn: Direkt abgerechnet werden kann immer noch nicht, dafür fehlt ein Zusatzvertrag, der dem Haus bis dato verwehrt blieb.

Freisprüche in puncto Korfu und Europawahl

„Für die Bezahlung eines Abgeordneten, der später Vizekanzler wurde, darf es keine Rechtfertigung geben“, betonte Richterin Moravec-Loidolt. In Richtung Straches ergänzte sie: „Eine Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden.“ An beide Angeklagte gewandt hielt sie sodann fest: „Sie sind beide unbescholtene Ersttäter.“ Ein Umstand, der bei der Bemessung des Strafmaßes (möglich gewesen wären zwischen sechs Monate und fünf Jahre) berücksichtigt worden wäre.

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Grubmüller übrigens „in dubio“, also im Zweifel, freigesprochen: Zum einen in puncto einer Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die ersterer im April 2018 an den damaligen Vizekanzler gerichtet haben soll. Strache ist eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatten die Oberstaatsanwälte Bernhard Weratschnig und Silvia Thaller Grubmüller zur Last gelegt, Strache im April 2019 eine weitere Spende in Aussicht gestellt zu haben. Offiziell für den Wahlkampf vor der Europawahl im selben Jahr. Überwiesen wurde nichts.

Die Frage, ob sie den Urteilsspruch verstanden hätten, beantworteten sowohl Strache als auch Grubmüller mit einem knappen Ja, bevor sie via ihrer Anwälte, Johann Pauer und Helmut Grubmüller, verkünden ließen „in volle Berufung gehen“ zu wollen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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