Der Bildungsminister zweifelt aber an einer Durchsetzbarkeit zum aktuellen Zeitpunkt. Viel hält er „von einer systematischen 3G-Regelung“.
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hält eine 1G-Regelung an den Hochschulen für möglich. Die gesetzlichen Vorgaben bzw. das Hausrecht würden dies erlauben, so der Minister an Freitag am Rande der Alpbacher Technologiegespräche zu einem Vorstoß einzelner Rektoren. Bezüglich der Durchsetzbarkeit zeigte er sich aber skeptisch: Er halte viel von einer systematischen 3G-Regel.
Bereits am Donnerstag hatte sich der Rektor der Uni Klagenfurt, Oliver Vitouch, im Ö1-Morgenjournal persönlich für eine 1G-Regelung ausgesprochen. Der Rektor der Uni Salzburg, Hendrik Lehnert, plädierte in den "Salzburger Nachrichten" (Freitagausgabe) ebenfalls für die 1G-Regelung. Diese sei einfacher zu kontrollieren, bekräftigte er auch im Ö1-"Mittagsjournal". Zumindest bei Lehrveranstaltungen mit körperlicher Nähe - etwa Laborpraktika oder bei Sporteinheiten - sollen im Herbst an der Uni Salzburg nur Geimpfte Zutritt haben, so der Mediziner.
Faßmann hält das für eine "mutige Aussage - keine Frage". Angesichts des Bestrebens, Präsenzunterricht an Unis abzuhalten, "verstehe ich diese Intention vollkommen". Er habe aber Zweifel, dass man das zu diesem Zeitpunkt durchsetzen kann: "Denn 'Genesen' ist epidemiologisch gesehen ein sehr brauchbarer Zustand, um weitere Infektionen zu verhindern." Auch das "Geimpft" durch einen aussagekräftigen Test zu ersetzen "halte ich für eine legitime Variante. Ich halte also viel von einer systematischen 3-G-Regelung", so der Minister.
Innsbruck hält an 3-G-Regel fest
Ähnlich sah man dies auch an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. "Wir werden an der Universität Innsbruck bis auf Weiteres an der 3-G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet, festhalten", erklärte Bernhard Fügenschuh, Vizerektor für Lehre und Studierende. Dies entspreche auch dem, was man am Freitag im Rahmen eines Informationsaustauschs der Vertreter der Tiroler Hochschulen mit dem Bildungsminister besprochen habe.
Das Covid-19-Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen sowie Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren ein "Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr" verlangt werden darf. Wie dieser auszusehen hat, muss von den Rektoraten festgelegt werden.
Neos: „Genesene dürfen nicht ausgeschlossen werden"
Die ÖH ist gesprächsbereit, verweist allerdings auf Personen, die nicht geimpft werden können und ausländische Studenten, die mit in Österreich nicht anerkannten Impfstoffen immunisiert wurden. Die Neos lehnen 1G an Hochschulen ab. "Genesene dürfen nicht ausgeschlossen werden. Dass die Impfung vor einer schweren Covid-Erkrankung schützt, steht außer Streit. Aber auch die Genesenen sind wenig gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden", so Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre in einer Aussendung. "Viel wichtiger, als nun über 1G an Hochschulen zu fantasieren, wäre es, die Nachweise auch streng zu kontrollieren."
Hintergrund der Überlegungen ist die derzeit niedrige Impfquote bei der jüngeren Bevölkerung. Aus diesem Grund ist auch eine 1G-Regelung in der Nachtgastronomie angedacht.
(APA)