Prozess

Zwei Polizisten nach Gewalt bei Wiener Klima-Demo vor Gericht

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Vor zwei Jahren sorgte ein Video für Aufsehen, nun stehen zwei Polizisten vor Gericht. Einer bestätigte die Fauststöße gegen einen Demonstranten, der andere widersprach der Anklage.

Zwei Polizisten haben sich am Freitag am Wiener Landesgericht für ihr Verhalten vor, während und nach einer Klima-Demo im Mai 2019 verantworten müssen. Ein Beamter soll einem in Bauchlage fixierten Demonstranten heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt haben. Was er auch nicht leugnete, er habe "keine andere Möglichkeit gesehen", so seine Rechtfertigung. Seinem Kollegen wird Missbrauch der Amtsgewalt und falsche Beweisaussage vorgeworfen. Der Prozess wurde vertagt.

Bereits mehrfach wurde beim Landesverwaltungsgerichts Wien entschieden, dass die Exekutive am 31. Mai 2019 bei der Auflösung einer Sitzblockade bei der Klima-Demo in der Wiener Innenstadt bei der Urania rechtswidrig gehandelt hat - auch im Fall der nun angeklagten Beamten. Dem Aktivisten waren neun Fauststöße in die Nierengegend versetzt worden, bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden, was auch ein Video der Amtshandlung zeigt, das im Internet veröffentlicht worden war.

Faustschläge „gelindestes Mittel"

Der Verteidiger des 33-jährigen Revierinspektors, Nikolaus Rast, erklärte dem Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Rumpl) gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sein Mandant die Stöße nicht leugnet, jedoch sei die Frage, ob sein Handeln strafbar wäre, "ob sie das gelindeste Mittel wären". Genau dieses hätte der Beamte nämlich gewählt, auch wenn nach den Richtlinien für das Einsatztraining in diesem Fall ein Beinhebel anzuwenden gewesen wäre. Besagte Beinhebeltechnik würden nicht einmal die Beamten der "Supereinheit" Wega beherrschen. Das Video bemängelte der Rechtsanwalt ebenfalls, da sehe man immer nur, was die Polizei gemacht hätte, nicht aber was der Demonstrant getan habe.

Bei der Befragung durch Richterin Rumpl rechtfertigte sich der 33-Jährige - wegen Körperverletzung und strafbarer Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung angeklagt - damit, er habe den Demonstranten "möglichst schnell aus der Bauchlage bringen" wollen, auch wegen der Gefahr eines möglichen Erstickungstodes. Daher habe er den "weichen Bereich" des Rückens als Ziel gewählt, damit keine Verletzungen die Folge wären. "Schläge" würde er seine Handlungen nicht nennen, er wollte "Impulse" setzen, damit die Arme freigegeben werden. Der Beinhebel wäre jedoch keine Alternative gewesen, sagte der wegen Körperverletzung und strafbarer Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung angeklagte Polizist, denn da hätte bereits eine Hand frei sein müssen. Mildernd wertete zudem sein Verteidiger, dass laut dem Bundeseinsatztrainer der Polizei die Fauststöße seines Mandanten aufgrund der knienden Haltung nicht "schulgemäß und daher nur stark abgeschwächt ausgeführt" worden seien.

„Verschmolzene Erinnerungen"

Der Zweitangeklagte, der noch am selben Tag einen tatsachenwidrigen Amtsvermerk verfasst haben soll, in dem er behauptete, der Aktivist habe mehrfach versucht, die Beamten zu treten, rechtfertigte sich hingegen mit Kreislaufproblemen und sprach von "verschmolzenen Erinnerungen". "Das gibt es in meiner Erinnerung so nicht", sagte der 37-Jährige zu dem Video, das den Angaben in seinem Amtsvermerk widersprach. In diesem stand, dass der Aktivist mehrfach versucht habe, nach Beamten zu treten und sein beschuldigter Kollege habe nur zwei Schläge ausgeteilt. Was denn der Sinn eines Amtsvermerks sei, wollte die Richterin von dem Angeklagten wissen, und was da drin stehen soll. "Was sich zugetragen hat", antwortete der Angeklagte. Die Richterin wies darauf hin, dass das Verfahren gegen den Demonstranten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingestellt worden war.

"Ich habe nie getreten", gab der betroffene 52-jährige Mann an, der sich als Privatbeteiligter an dem Verfahren beteiligt hatte. Er erkannte zwar den Kontrollinspektor wieder, er erinnerte sich aber nicht, wie viele Beamte auf ihm gewesen wären, als er in Bauchlage war. Er sei vor einem Jahr, im Juni 2020, im Krankenhaus wegen der Niere gewesen und danach wegen der Schmerzen auch kurz im Rollstuhl. Unmittelbar nach dem Vorfall seien im AKH eine leichte Prellung an der rechten Niere sowie Blessuren und Hämatome festgestellt worden.

Als symbolischen Betrag wolle er 1000 Euro gegen beide Angeklagten vorbehaltlich geltend machen, sagte seine Rechtsvertreterin Alexia Stuefer. Der einstige Demonstrant gab an, dass er nach dem Vorfall seine Wohnung verloren habe, dort habe ihn die Polizei nach dem Vorfall aufgesucht, wie auch an seinem Arbeitsplatz an einer Universität. Erst als er über seine Anwältin bekannt gemacht habe, dass Befragungen nur über sie zu erfolgen hätten, habe dies aufgehört.

Die Verhandlung wurde schließlich vertagt, die Staatsanwaltschaft beantragte die Ladung von Gutachterin Elisabeth Friedrich. Die Verteidigung beantragte zudem den Bundeseinsatztrainer der Polizei als Zeugen.

(APA)

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