Zu einer bedingten Haftstrafe wurde der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache verurteilt. Laut Urteil gab es den Deal: Amtsgeschäfte gegen Parteispenden.
Wien. Insgeheim haben viele mit einem Freispruch gerechnet. Doch es kam anders. Die Richterin erklärte: „Das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsführung von Abgeordneten darf nicht erschüttert werden.“ Und verurteilte Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten Freiheitsstrafe. Ins Gefängnis muss der frühere Vizekanzler laut diesem Urteil aber nicht, da die Strafe bedingt (auf Bewährung) ausgesprochen worden ist.
Inhaltlich dreht sich alles um zwei Parteispenden, die der FPÖ 2016 und 2017 von dem Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller überwiesen worden sind. Als Gegenleistung setzte sich Strache laut Urteil für seinen Freund Grubmüller ein. Schlussendlich durfte dessen Klinik an den Finanzierungsfonds für Privatkliniken (Prikraf) andocken.
Nein, rechtskräftig ist dieser Schuldspruch noch nicht. Der einstige FPÖ-Chef sprach von einem „Fehlurteil“ und meldete volle Berufung an. Damit wandert der Fall in die nächste Instanz, zum Oberlandesgericht (OLG) Wien. Auch der Spender, Grubmüller, wurde verurteilt. Er erhielt zwölf Monate bedingte Haft. Wegen Bestechung. Auch er wird das Urteil bekämpfen.