Ermittlungen

Wie es mit Strache weitergeht: Berufung, weitere Vorwürfe

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Auch in der Spesen-Affäre könnte es zu einer Anklage kommen. Hier könnte Strache ein Gutachten helfen.

Wien. Heinz-Christian Strache hat vor und während des Prikraf-Prozesses etwas getan, was ihm schwerfiel: Er hat geschwiegen. Freitagnachmittag, kurz nach seiner Verurteilung, wollte er etwas sagen. Er trat mit seinem Anwalt Johann Pauer vor die versammelte Presse, um eine Stellungnahme abzugeben. Sofort war klar: Von einem Einlenken kann keine Rede sein. Zwar sichtlich mit der Last der ersten strafrechtlichen Verurteilung seines Lebens kämpfend, aber doch kämpferisch, kündigte er volle Berufung gegen den Schuldspruch an.

Er wird also in der zweiten Instanz Verfahrensfehler geltend machen. Und er wird, sollte er den Schuldspruch nicht mehr wegbekommen, die Höhe der Strafe bekämpfen. Sein Verteidiger meinte, es werde nun alles auf die Ansicht des Wiener Oberlandesgerichts ankommen. Pauer gestand zu, die Richterin habe „ein faires Verfahren, ruhig und sachlich“ geführt. Und wies darauf hin: Der Schuldspruch beziehe sich „auf geringe Parteispenden“. Außerdem hatte Pauer schon während der Verhandlung betont, dass Strache zur Zeit der Spendeneingänge in Opposition gewesen sei. Er hätte also gar nicht die Möglichkeit gehabt, das Krankenanstaltenfinanzierungsgesetz im Sinne seines Freundes, des Geldspenders Grubmüller, zu ändern. Kommentar des Verteidigers: „Niemand, der bei Trost ist, zahlt 12.000 Euro für etwas, was ihm nichts bringt.“

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