Verstoß

„Fake News“ automatisch enttarnen? Strafe gegen ORF

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ORF-Logo(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images.de)
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Der Sender hätte ein neues Online-Tool nicht einfach so anbieten dürfen, sagt das Höchstgericht.

Wien. Die Idee klang simpel: Man legt ein vom ORF angebotenes „Fake-News-Erkennungstool“ über ein Posting in sozialen Medien. Dieses überprüft, ob es sich um Fake News handelt. Grün heißt plausibel, Rot nicht plausibel. Die Überprüfung erfolgt automatisch, also ohne dass die Redaktion den konkreten Inhalt nachprüft. Doch mit der spontanen Einführung des Online-Tools hat die Rundfunkanstalt gegen das ORF-Gesetz verstoßen, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied.

Vorangegangen war ein Straferkenntnis der Kommunikationsbehörde Austria gegen einen Vertreter des ORF (er erhielt zwei Geldstrafen) sowie gegen den Sender selbst, der für die Strafen haftet. Die Rechtsmittel dagegen waren bereits vom Bundesverwaltungsgericht verworfen worden, nun also auch noch von den Höchstrichtern des VwGH. Grund dafür ist, dass der ORF nicht einfach neue Inhalte einführen darf, dafür bedarf es laut ORF-Gesetz einer Auftragsvorprüfung. Dabei wird geschaut, wie sich ein neues ORF-Angebot auf die Wettbewerbssituation auswirken würde. Das neue Tool des ORF war aber ohne solche Prüfung im Herbst 2017 im Internet abrufbar gewesen.

Der ORF hatte damit argumentiert, dass das Online-Tool nur sendungsbegleitend und daher erlaubt war. Schließlich habe man auch im „ZiB-Magazin“ über das Thema Fake News und wie man diese als solche enttarnt berichtet.

Das Online-Tool aber sei weit über den Informationsgehalt der Sendung hinausgegangen, betonte der VwGH. So habe der ORF sein Online-Tool selbst als Angebot für Journalisten und Medieninteressierte verstanden, und er wollte damit „eine Orientierung in der Welt der Onlinemedien bieten“.

Das war laut dem VwGH (Ra 2020/03/0146) etwas Neues, der ORF hätte also eine Auftragsvorprüfung einleiten müssen.

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