Leuten gegen ihren Willen die Spritze anzusetzen, wäre auch juristisch schwierig. Verwaltungsstrafen für Impfgegner könnte man jedoch relativ leicht einführen. Aber wäre das sinnvoll, um die Impfquote zu erhöhen?
Die Infektionszahlen gehen in die Höhe. Die Zahl jener, die sich gegen Corona impfen lassen wollen, steigt aber kaum noch. Während in anderen Staaten Politiker das Wort Impfpflicht bereits offen in den Mund nehmen, gilt es in Österreich noch als Tabu. Aber was wäre, wenn die Angst vor überlasteten Spitälern und Lockdowns die Regierung dazu bringt, es sich anders zu überlegen? Inwieweit wäre eine Impfpflicht überhaupt rechtlich denkbar? Wie könnte man sie exekutieren und wie ist man mit dem Thema in früheren Zeiten umgegangen?
1 Ist eine Impfpflicht mit den Menschenrechten vereinbar?
Ja. Dazu gibt es inzwischen zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die eine betrifft Tschechien bezüglich Impfungen gegen Kinderkrankheiten, die andere die Ukraine bezüglich der Impfung gegen Diphtherie. In beiden Fällen kamen die Straßburger Richter zum Schluss, dass der Staat das Impfen einfordern und bei Nichtbefolgung Konsequenzen setzen darf. Zu einer Coronaimpfung gibt es mangels Pflicht noch keine gerichtlichen Entscheidungen. Argumentiert werden könnte die Impfung aber damit, dass eine Pandemie vorliegt. Und damit, dass Geimpfte selbst weitgehend geschützt sind und auch im Falle einer Infektion das Virus nur eine kürzere Zeit an andere weitergeben können.