Gericht

Teilfreisprüche im Strache-Prozess rechtskräftig

Heinz-Christian Strache wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Heinz-Christian Strache wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images.de)
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Der Ex-FPÖ-Chef wurde nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt, von zwei Anklagepunkten aber freigesprochen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt keine Rechtsmittel gegen die Teilfreisprüche im Prozess gegen Heinz-Christian Strache ein. Der ehemalige FPÖ-Obmann ist wegen Bestechlichkeit nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Strache soll gegen Parteispenden eines Privatklinik-Betreibers eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht haben. Die Freisprüche im Zweifel sind nun rechtskräftig, berichtete der "Standard" am Mittwoch.

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Klinikbetreiber Walter Grubmüller im Zweifel freigesprochen: Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.

Gegen die Verurteilungen selbst gehen alle Seiten vor. Die WKStA beanstandet die Strafhöhe.

(APA)

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„Das ist ein Fehlurteil.“ – „Es gab keine persönliche Bereicherung.“ Mit diesen Sätzen kommentierte Heinz-Christian Strache seinen am Freitag in Wien ergangenen Schuldspruch.
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