Mietzinsminderung

Fitnessstudio, Nagelstudio, Reisebüro: Neue Urteile im Mietenstreit

Wegen Covid weniger Miete gezahlt: Aktuelle Urteile geben den Mietern recht.
Wegen Covid weniger Miete gezahlt: Aktuelle Urteile geben den Mietern recht.(c) Marin Goleminov
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Um Unternehmen dieser Branchen geht es in neuen Entscheidungen des Landesgerichts Wien. Sie zahlten Covid-bedingt weniger Miete – und waren damit laut den Urteilen im Recht.

Werden wir ohne neuen Lockdown durch diesen Herbst und Winter kommen? Einfach wird es nicht, trotzdem hoffen wohl alle darauf. Viele Unternehmen schlagen sich indessen noch mit den Folgen der bisherigen Beschränkungen herum – samt daraus resultierenden Konflikten. Stichwort: Mietenstreit.

Dabei geht es um den Entfall oder die Minderung des Mietzinses, wenn Geschäftsräume wegen Covid nicht oder nur eingeschränkt benützbar sind. Geregelt ist das im ABGB, und zwar auch für den Fall einer „Seuche“ (§§ 1104 f.): Die Preisgefahr für „außerordentliche Zufälle“ muss demnach der Vermieter tragen. Umstritten ist das Thema dennoch, etliche Fälle landeten vor Gericht. Höchstgerichtliche Judikatur dazu gibt es noch nicht, kürzlich ergingen jedoch drei neue zweitinstanzliche Urteile. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sah in allen drei Fällen – es ging um ein Nagelstudio, ein Fitnessstudio und ein Reisebüro – die Mieter im Recht. Die Judikaturlinie, die sich im Frühjahr abzuzeichnen begann, verfestigt sich damit weiter. Hier die wesentlichen Punkte im Überblick.

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