Edward Snowden zahlte einen hohen Preis dafür, Unrecht anzuzeigen. In der EU schützt bald ein neues Gesetz unternehmensinterne Hinweisgeber vor Repressalien.
Manchmal lässt sich ein Gesetz mit vier Worten zusammenfassen: „Don't kill the messenger“, kommentiert David Fuchs, Arbeitsrecht-Experte bei Bruckmüller Rechtsanwälte in Linz. Denn üblicherweise befürchten Hinweisgeber Repressalien.
Die will die EU mit ihrer neuen Whistleblower-Richtlinie verhindern. Diese muss bis 17. Dezember 2021 in den Mitgliedsländern in nationale Gesetze umgewandelt sein. Zwar lässt sich der österreichische Gesetzgeber mit seinen Adaptionen noch Zeit, doch es gilt: Bis 17. Dezember 2021 müssen u.a. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie Finanzdienstleister jeder Größe ein eigenes Whistleblowing-System etabliert haben. Unternehmen mit zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben zwei Jahre länger Zeit.