Deutschland

Einigung über Auskunftspflicht zu Impfstatus

Regelung für Kinderbetreuung und Pflege.

Berlin. Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen und Pflegeheimen sollen in Deutschland künftig nach dem Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen. Auf eine entsprechende Gesetzesänderung einigte sich die Große Koalition in Berlin, wie aus Kreisen der SPD bestätigt wurde.

Die Auskunftspflicht solle in Bereichen wie der Altenpflege und Kinderbetreuung gelten – und nur so lang, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt. Eine generelle Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber wird es demnach nicht geben. In den betroffenen Einrichtungen dürfen die Arbeitgeber „personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

„Erster, wichtiger Schritt“

Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. „Sinn würde es ergeben. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament“, sagte der deutsche Gesundheitsminister, Jens Spahn, dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) forderte die SPD auf, sich in der Frage weiterzubewegen. Die jetzige Einigung sei „ein erster, wichtiger Schritt“, weitere seien erforderlich. „Ich setze darauf, dass der Koalitionspartner seine ablehnende Haltung ändert.“ In einer am Mittwoch vom deutschen Bundeskabinett verabschiedeten Corona-Arbeitsschutzverordnung war ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten noch nicht enthalten gewesen. (APA/AFP)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2021)

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