Eleonore Magdalena Theresia wurde als Ehefrau von Kaiser Leopold I. 1690 zur Kaiserin gekrönt. Zehn Jahre zuvor entstand dieses Gemälde, es ist heute im Kunst- historischen Museum.
Zeitreise

Die First Lady des Reiches

Sechs Frauen wurden im 17. und 18. Jahrhundert in der Familie der Habsburger zu Kaiserinnen gekrönt. Kaum jemand weiß etwas über sie. Wie groß waren die Handlungsspielräume einer Kaiserin überhaupt? Neue frauenspezifische Forschungen geben Auskunft.

Schreibt man in der „Presse“ über Geschichte, muss man mit aufmerksamen und kritischen Lesern rechnen. So entspann sich beim Erscheinen des Magazins „Maria Theresia“ vor einigen Jahren eine Kontroverse, ob es erlaubt sei, die Habsburgerin als „Kaiserin“ zu bezeichnen. Manche Leser haben ihr diesen Titel abgesprochen, weil sie nicht gekrönt wurde. 1745 verweigerte die junge Herrscherin bekanntlich diesen Zeremonial-akt im Reich. Die juristische Position Maria Theresias ist aber klar: Sie war auch ohne Krönung Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches, als Ehefrau eines regierenden Kaisers, ihres Mannes, Franz Stephan. Als Erbin der habsburgischen Erbländer war sie hingegen Herrscherin aus eigenem Recht. Es besteht also kein Zweifel: Man darf sie Kaiserin nennen.

Prinzipiell gilt: Aktive Mitwirkung in politischen Institutionen des Heiligen Römischen Reichs war Frauen weitgehend verschlossen, auch wenn sie fürstlicher Herkunft waren. Das Reich war Männersache, nach der alten griffigen Formulierung „Kaiser und Reich“. Spuren weiblicher Aktivität gab es durchaus, doch man musste schon sehr dezidierte Fragestellungen verfolgen, um sie aufzuspüren.

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