Mietrecht

Drogen-Hotspot U6: OGH streicht Lagezuschlag

U6-Station Josefstädter Straße, „als Drogen- und Kriminalitätshotspot allgemein bekannt“.
U6-Station Josefstädter Straße, „als Drogen- und Kriminalitätshotspot allgemein bekannt“.Die Presse/Clemens Fabry
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Eine Wohnung, die innerhalb des Wiener Gürtels überdurchschnittlich günstig gelegen ist, kann nur mit Abstrichen wegen der Lage vermietet werden: Neben dem Verkehrslärm schadet die „vorherrschende Kleinkriminalität“.

Wien. Die Wohnung liegt straßenseitig und ist daher nicht lärmgeschützt, ihr Küchenfenster öffnet statt ins Freie auf den Gang, ein Kellerabteil fehlt. Alles andere aber deutet der Papierform nach auf eine überdurchschnittliche Qualität hin, sowohl der topsanierte Zustand im Inneren als auch die hervorragende Infrastruktur in der fußläufigen Umgebung. Und doch gibt es noch einen Makel, der negativ auf die zulässige Höhe des Mietzinses auswirkt: Die U6-Station Josefstädter Straße ist nahe. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte nun zu entscheiden, ob die Vorzüge der Lage überwiegen.

Der Mieter der 81-Quadratmeter-Mezzaninwohnung in der Josefstädter Straße zahlte ab Mai 2019 monatlich netto 749,68 Euro Zins, das waren fast 60 % mehr, als dem Richwertmietzins (5,81/m2) entsprochen hätte. Die meisten Ab- und Zuschläge, die der Vermieter vorgenommen hatte, waren unbestritten, nicht aber der Lagezuschlag (wobei feststand, dass die Adresse in keinem Gründerzeitviertel liegt, wo generell kein Lagezuschlag zulässig ist).

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