Höchstgericht

VfGH: Lesbische Eltern diskriminiert?

Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte das Veto des Standesamts, doch dagegen beschwerte sich die biologische Mutter beim VfGH.
Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte das Veto des Standesamts, doch dagegen beschwerte sich die biologische Mutter beim VfGH. (c) imago images/YAY Images (Jessica Tooley via www.imago-images.de)
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Vorzug für medizinische Unterstützung könnte verfassungswidrig sein.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte bald eine weitere Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit heterosexuellen erzwingen. Diesmal geht es um die Voraussetzungen, unter denen lesbische Paare zwei Elternteile werden können. Anlässlich der Beschwerde einer Frau, die in eingetragener Partnerschaft lebt und Mutter wurde, kam der VfGH vorläufig zur Auffassung, das Gesetz verletze den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Familienleben, die verfassungsrechtlich geschützten Kinderrechte.

Die Frau und ihre Partnerin zeigten die Geburt des Kindes beim Standesamt an. In der Kategorie „Vater“ gab die leibliche Mutter sich selbst an, „Mutter“ sollte ihre Partnerin sein. Das Standesamt verweigerte jedoch die Eintragung, denn diese setze bei lesbischen Paaren voraus, dass das Kind im Wege der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gezeugt wurde. Die Frau war aber ohne die Hilfe einer Klinik schwanger geworden – mit einer Samenspende ist ja auch eine Heiminsemination im Do-it-yourself-Verfahren möglich.

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