Eherecht

Pornos pardoniert: Keine Scheidung

Der Mann hatte Kinderpornos gehortet (Symbolbild).
Der Mann hatte Kinderpornos gehortet (Symbolbild).(c) imago/Westend61 (zerocreatives)
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Vergeblich versuchte eine Frau, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Er hatte zwar Kinderpornos gehortet, aber sie wusste davon schon länger.

Wien. Will man sich scheiden lassen, so darf man nicht zu lang warten. Sechs Monate hat man laut Gesetz Zeit, sobald einem die Eheverfehlung des Partners bekannt ist, danach gilt die Tat als pardoniert. Aber ab wann genau läuft diese Frist? Darüber stritt ein älteres Paar vor Gericht. Sie hatte ihn wegen des Besitzes von Kinderpornos sogar angezeigt – aber erst später die Scheidung verlangt.

Das in Niederösterreich lebende Ehepaar ist über 70. Während die zwei vor Gericht als Kontrahenten auftraten, gaben sie auch an, weiterhin gemeinsam im Haushalt zu leben. In der Sache verlangte die Frau aber, dem Mann die alleinige Schuld an der Trennung zu geben und die Ehe zu scheiden. Eine solche Feststellung würde der Frau unterhaltsrechtlich nach der Scheidung nützen.

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