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Konflikt um Entlastung für Aktionäre

REUTERS
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Sollen Kursgewinne nach einer gewissen Behaltefrist steuerfrei sein? Darüber wird derzeit heftig diskutiert. Die Grünen sehen keine Eile, die ÖVP beklagt „Bevorzugung“ von Kryptowährungen.

Bis 2010 konnte man in Österreich Aktien mit Gewinn steuerfrei veräußern, wenn man sie länger als ein Jahr im Depot hatte. Lediglich „Spekulationsgewinne“ (Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres) mussten versteuert werden. Seitdem unterliegen alle Kursgewinne einer Steuer von 27,5 Prozent, unabhängig davon, wie lange man die Aktien, Anleihen oder Derivate zuvor hatte.

Eine Passage im türkis-grünen Regierungsprogramm hatte vielen Aktionären Hoffnung auf Steuererleichterungen gemacht. Dort ist von der „Erarbeitung einer Behaltefrist“ für die Kapitalertragsteuerbefreiung von Kursgewinnen bei Wertpapieren und Fondsprodukten die Rede. Wie lang diese Frist sein sollte, war unklar. Doch dann kam ohnehin die Coronakrise, und das Thema rückte in den Hintergrund. Angesichts der bevorstehenden Steuerreform ist das Thema nun aber wieder am politischen Tapet.

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