Kinderbetreuung

Sonderbetreuungszeit geht in die Verlängerung

Am 1. Oktober soll die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit starten..
Am 1. Oktober soll die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit starten.. (c) Getty Images/Mint Images RF (Mint Images)
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Ab Oktober und vorerst bis zum Jahresende sollen Eltern wieder Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wenn Kinder daheim betreut werden müssen. Arbeitgeber bekommen die Kosten ersetzt.

Wien. Am Montag hat in Ostösterreich die Schule begonnen – und es wird neuerlich kein Schuljahr „wie früher“. Zwar sollen flächendeckende Schulschließungen vermieden werden. Dennoch ist pandemiebedingt immer wieder mit Quarantänemaßnahmen oder auch zeitweiligen Schließungen einzelner Klassen oder Kindergartengruppen zu rechnen. Um dann berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung zu ermöglichen, wurde der Ruf nach einer Neuauflage der Sonderbetreuungszeit laut. Und dazu soll es nun tatsächlich kommen, das hat die Bundesregierung am Dienstag beschlossen.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist demnach beim Arbeitsministerium in Vorbereitung und soll dem Parlament am 22. September – im ersten Plenum nach der Sommerpause – übermittelt werden. Die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit soll am 1. Oktober beginnen und bis zum Jahresende laufen. Wie schon nach der zuletzt geltenden Regelung, soll es auch neuerlich einen Rechtsanspruch auf Freistellung geben, damit Eltern im Fall von behördlichen (Teil-)Schließungen oder einer behördlichen Quarantäne des Kindes ihre Betreuungspflichten wahrnehmen können. Darüber hinaus soll es auch wieder möglich sein, in Fällen, in denen kein Rechtsanspruch besteht, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Dabei geht es um Szenarien, in denen Kinder zwar idealerweise daheim betreut werden sollten, jedoch eine Notbetreuung in Schule oder Kindergarten angeboten wird.

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