Frauenrechte

Mexiko: Gericht kippt Gesetz, das Haftstrafen für Abtreibungen vorgesehen hätte

Das grüne Tuch wurde zum Symbol der Frauen, die sich für die Möglichkeit auf Abtreibung in Mexiko einsetzen.
Das grüne Tuch wurde zum Symbol der Frauen, die sich für die Möglichkeit auf Abtreibung in Mexiko einsetzen.REUTERS
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Das Verfassungsgericht hat Abtreibungen in Mexiko teils entkriminalisiert. Die Debatte schwappte bis in die USA, wo die Sprecherin des US-Präsidenten mit einer persönlichen Replik auf eine Journalistenfrage für Aufsehen sorgte.

Mexikos Oberster Gerichtshof hat am Dienstag die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. "Das ist ein weiterer Schritt im historischen Kampf für die Gleichberechtigung (von Frauen), die Würde und die volle Ausübung ihrer Rechte", sagte der Präsident des Gerichts, Arturo Zaldívar, am Dienstag. Die Frauenrechtsorganisation „Gire" bezeichnete das einstimmige Urteil als "historisch".

Bisher waren Abtreibungen in dem konservativen lateinamerikanischen Land nur in Mexiko-Stadt und den Bundesstaaten Oaxaca, Veracruz und Hidalgo bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zulässig. In allen anderen Bundesstaaten war ein Schwangerschaftsabbruch nur im Fall einer Vergewaltigung legal.

Das Thema hatte auch im Weißen Haus in Washington D.C. beim nördlichen Nachbarn USA für hitzige Debatten gesorgt. US-Präsident Joe Biden hatte stets darauf verwiesen, dass er das Gesetz als verfassungswidrig empfinde, was einen Journalisten zur Frage veranlasste, wie Bidens katholischer Glaube mit seinem politischen Standpunkt auf Recht auf Abtreibung zusammenpasse. Bidens Sprecherin, Jen Psaki, erwiderte: „Er (Biden, Anm.) glaubt, dass es das Recht einer Frau ist. Es ist der Körper der Frau und es ist ihre Wahl.“ Als der Journalist nachhaken will, ergänzt sie: „Ich weiß, Sie haben diese Wahl nie treffen müssen, ich weiß, Sie waren nie schwanger.“ Ein persönlicher Satz, wofür Psaki in sozialen Medien viel Lob bekam.

In Coahuila sollten Frauen, die abtreiben lassen, in Haft

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bezog sich auf eine Verfassungsbeschwerde im nordmexikanischen Bundesstaat Coahuila, in dem Frauen bei einer Abtreibung bis zu drei Jahre Haft drohen. Außerdem sollten Frauen auch zivilrechtlich (also von anderen Bürgern) geklagt werden können. Allerdings stellt die Gerichtsentscheidung einen Präzedenzfall dar und wirkt sich somit auf sämtliche Bundesstaaten aus. Im ersten Trimester der Schwangerschaft kann eine Abtreibung ohne rechtliche Konsequenzen nun landesweit durchgeführt werden.

Nach Angaben von „Gire“ sind heimliche Abtreibungen die vierthäufigste Todesursache bei Müttern in Mexiko. Abtreibungen sind ein umstrittenes Thema in vielen lateinamerikanischen Staaten. In El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik und Haiti sind Schwangerschaftsabbrüche verboten, in vielen anderen Staaten nur nach Vergewaltigungen oder aus gesundheitlichen Gründen erlaubt.

(APA/AFP/Red.)

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