Kontrolle

Plötzlich Wettlauf um striktere Parteiregeln

Rechnungshofpräsidentin Kraker will der Politik auf die Sprünge helfen. Man arbeite aber auch selbst schon an einem Entwurf, sagen ÖVP und Grüne.
Rechnungshofpräsidentin Kraker will der Politik auf die Sprünge helfen. Man arbeite aber auch selbst schon an einem Entwurf, sagen ÖVP und Grüne.Michael Gruber / EXPA / pictured
  • Drucken

Da nichts weitergehe, will jetzt Rechnungshofchefin Kraker einen Gesetzesentwurf zu den Parteifinanzen vorlegen. Das habe man aber auch gerade vor, heißt es nun aus der Koalition.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ist der Geduldsfaden gerissen. Weil das Parlament die Rechte des Rechnungshofs zur Überprüfung der Parteifinanzen noch nicht gestärkt hat, greift Kraker zu einem ungewöhnlichen Schritt. Sie will selbst einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Die Regierungsparteien nahmen dies am Mittwoch mit Interesse zur Kenntnis. Die Grünen vielleicht etwas begeisterter als die ÖVP, auf deren Wunsch hin Kraker im Jahr 2016 Rechnungshofpräsidentin wurde. Umgekehrt aber kündigte die grüne Seite an, dass die Regierung ohnedies kurz davorstehe, einen Gesetzesentwurf zu dem Thema vorzulegen. Aber worum geht es dabei inhaltlich?

Für Gesetze ist eigentlich das Parlament zuständig. Der Rechnungshof ist ein (wenn auch unabhängiges) Organ des Nationalrates, dessen Aufgabe es ist, die Finanzen der öffentlichen Hand und auch der Parteien zu überprüfen.Und Kraker ist als Rechnungshofpräsidentin für zwölf Jahre gewählt, was ihre Unabhängigkeit noch mehr stärkt. Schon wiederholt hat die Steirerin in der Vergangenheit erklärt, dass es mehr Rechte bei der Überprüfung der Parteien brauche. Momentan muss der Rechnungshof weitgehend den Angaben vertrauen, die eine Partei und ein von ihr nominierter Wirtschaftsprüfer in ihrem Bericht machen. In die Bücher der Partei selbst schauen darf der Rechnungshof nicht.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.