Pandemie

Corona-Schutzkonzept: Nur "Empfehlungen" für Oberösterreich-Wahl

Wählen in der Pandemie: Das Land Oberösterreich hat ein Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet.
Wählen in der Pandemie: Das Land Oberösterreich hat ein Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Abstand, Masken, Hygienevorkehrungen. Für die Wahl in Oberösterreich gibt es seitens des Landes bloß „Empfehlungen". Denn würde bei deren Nichtbefolgung das Recht auf Stimmabgabe genommen, könnte dies den Anlass für eine Anfechtung der Wahl darstellen.

Das Land Oberösterreich hat ein Corona-Schutzkonzept für die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September beziehungsweise der möglichen Bürgermeister-Stichwahl am 10. Oktober erarbeitet. Es enthält allerdings nur "Empfehlungen", weil bei deren Nichtbefolgung nicht das Recht auf Stimmabgabe genommen werden darf. Ansonsten könnte dies den Anlass für eine Anfechtung der Wahl darstellen.

Die größte Gruppe der vom fünfseitigen Konzept Betroffenen sind die Wähler. Für sie wird empfohlen: Ab dem Eintritt ins Wahllokal Maske tragen. Zur Feststellung der Identität kann aufgefordert werden, sie kurzzeitig abzunehmen. Weiters sollen Ansammlungen vor und im Lokal vermieden und Abstände zu anderen eingehalten werden. Auf Hygiene soll geachtet werden, Desinfektionsmittel sind zu verwenden und die Husten- oder Nies-Etikette einzuhalten. Die Wahlinformation sowie der amtliche Lichtbildausweis sind so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann - etwa durch Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass. Die Stadt Linz empfiehlt darüber hinaus für die Stimmabgabe einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen. Sie forciert auch unter Hinweis auf die Pandemie die Briefwahl. Für deren Beantragung und Abgabe sind drei Freiluft-Container auf dem Hauptplatz aufgestellt worden.

Im Landeskonzept gibt es zudem in Abstimmung zu den Empfehlungen für die Wähler auch solche für die Einrichtung und Ausstattung der Wahllokale sowie für die Mitglieder der Wahlbehörden - unter anderem für die Steuerung der Personenströme per Einbahnregelung. Für besondere Wahlbehörden, die beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen unterwegs sind, ist von deren Mitgliedern mit 3-G ein Mund-Nasen-Schutz ansonsten aber eine FFP2-Maske zu tragen.

(APA)

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