Schweiz: Verfahren gegen Pecik und Stumpf eingestellt

Ronny Pecik, Georg Stumpf
Ronny Pecik, Georg Stumpf (c) (Michaela Bruckberger)
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Im Fall Sulzer ist das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen den russischen Oligarchen Vekselberg und zwei seiner österreichischen Geschäftspartner eingestellt worden.

Das Schweizer Finanzministerium (Eidgenössisches Finanzdepartement/EFD) hat das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg und zwei seiner österreichischen Geschäftspartner - Ronny Pecik und Georg Stumpf - im Fall Sulzer eingestellt. Der Fall OC Oerlikon ist hingegen noch nicht vom Tisch.

Vekselberg und die österreichischen Investoren Pecik und Stumpf haben im Gegenzug eine Wiedergutmachungszahlung von zusammen 10 Mio. Fanken geleistet, wie das EFD am Montagabend mitteilte. Das EFD verdächtigte die drei Investoren, beim Einstieg in den Winterthurer Maschinenkonzern Sulzer die Meldepflicht verletzt zu haben.

Mit der Zahlung haben die Beschuldigten das "allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen", wie das Ministerium auf seiner Homepage mitteilte. Damit erübrige sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten gegen das Börsengesetz verstoßen haben. Der beanstandete Einstieg der drei Investoren bei der Sulzer AG erfolgte in den Jahren 2006 und 2007.

Zahlung geht an Berghilfe und Berggemeinden

Von der Wiedergutmachungszahlung gehen je 1 Million Franken an die Schweizer Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Millionen Franken fließen dem Ministerium zu. Das Finanzdepartement will das Geld «zur Sicherstellung und Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes» verwenden.

Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova teilte am Abend mit, die Einstellung des Verfahrens bestätige die Auffassung der Gesellschaft, dass sie sich rechtskonform verhalten habe. Renova habe immer Sorge getragen, die rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen einzuhalten.

Der Anwalt von Pecik teilte mit, dass die getroffene Vereinbarung für seinen Mandanten befriedigend sei. Pecik sei überzeugt, sich immer an die Schweizer Gesetze gehalten zu haben. Die Wiedergutmachungszahlung werde von Pecik, Stumpf und Vekselberg zu je einem Drittel getragen.

Erst Ende September waren die drei Investoren in einem zweiten Verfahren vom Bundesstrafgericht frei gesprochen worden. Das Ministerium hatte sie mit einer Rekordstrafe von je 40 Millionen Franken belegt - ebenfalls wegen angeblicher Verletzung der Meldepflicht und zwar beim Einstieg in die Firma OC Oerlikon, die damalige Unaxis.

Aus Sicht der Behörde bildeten Renova und Victory - die Gesellschaft von Pecik und Stumpf - eine Gruppe und hätten dies melden müssen.

Laut Schweizer Börsengesetz müssen Beteiligungen offengelegt werden, wenn Schwellen bei 3, 5 und 10 Prozent überschritten werden.

Die Investoren jedoch fochten die Geldbuße an und bekamen Recht. Über einen allfälligen Weiterzug des Urteils will das Finanzministerium erst nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, wie es am Montag weiter mitteilte. Der Abschluss des Falles Sulzer habe auf diesen Entscheid keinen Einfluss.

Der Freispruch durch das Bundesstrafgericht war als große Schlappe für das EFD interpretiert worden. Kritisiert wurde auch, dass das Finanzministerium von Hans-Rudolf Merz keinen Vertreter zum Prozess schickte. Der Fall sorgte zudem für diplomatische Spannungen zwischen der Schweiz und Russland.

(Ag.)

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