Strafen zwischen 1000 und 50.000 Euro:
Sanktionen bei Unterschreitung vereinbarter Mindestlöhne.
[Bad Ischl/geme] „Unterbezahlung", also Entlohnung unter dem kollektivvertraglich vereinbarten Mindestlohn, soll ab Mai 2011 zum Verwaltungsstraftatbestand werden, erklärten Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und ÖGB-Präsident Erich Foglar den Vorschlag der Sozialpartner zum Sozialdumpinggesetz. Der Strafrahmen liegt zwischen 1000 Euro (bis zu drei unterbezahlte Arbeitnehmer) und 50.000 Euro (bei Wiederholung und mehr als drei Mitarbeitern). Für die Prüfung der neuen Bestimmungen sollen die Krankenversicherungen Kompetenzzentren nach dem Modell der Wiener Gebietskrankenkasse einrichten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2010)