Verstorbener Ehemann hatte Meldepflicht missachtet.
Wien. 27.826,10 Euro muss eine Frau an die Pensionsversicherung zurückzahlen, die nicht sie, sondern ihr verstorbener Ehemann bezogen hat. Wie der Oberste Gerichtshof nun beschlossen hat, ist die Rückforderung der stolzen Summe unangreifbar.
Der Mann hatte das Geld zu unrecht erhalten. Es handelte sich um eine Witwerpension, die er ab 1990 nach dem Tod seiner ersten Frau erhalten hatte. Als er vier Jahre später wieder heiratete, unterließ er es, die Pensionsversicherungsanstalt davon zu verständigen. Eine aufrechte Ehe schließt den Bezug einer Witwer- oder Witwenpension aus. Und mit dem Bescheid, mit dem der Mann die Pension zuerkannt erhalten hatte, wurde er über die gesetzliche Meldepflicht belehrt und darauf hingewiesen, dass Überzahlungen infolge Verletzung der Meldepflicht zurückzuzahlen seien.