Rechtspanorama

Waffen für Heimkehrer aus Afghanistan

(c) imago images/Michiel Andreas Klo (Michiel Andreas Klootwijk via ww)
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Bundesheersoldat soll sich gegen Terrorangriff schützen können.

Wien. Die Bezirkshauptmannschaft Villach Land wollte den Waffenpass überhaupt nicht ausstellen, zumindest aber versuchte sie zu bremsen: Als das Landesverwaltungsgericht Kärnten einem Bundesheersoldaten das Führen von zwei Schusswaffen der Kategorie B genehmigte, legte die Behörde Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Der hatte nun im ersten Schritt zu prüfen, ob das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat, der Soldat also vorerst keine Faustfeuerwaffen bei sich haben darf.

Mitglied im Jagdkommando

Der Mann gehört dem Jagdkommando des Bundesheers an und war 2018 auf Auslandseinsatz in Afghanistan. Nach seiner Rückkehr fürchtet er, Ziel von Angriffen einer terroristischen Organisation werden zu können. Der VwGH geht davon aus, dass der Mann dank seiner Ausbildung bei einem gefährlichen Angriff so schusssicher mit Waffen umgehen könne, dass Unbeteiligte nicht zusätzlich gefährdet würden. „Das öffentliche Interesse an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren würde daher nicht beeinträchtigt“, sagt der Gerichtshof (Ra 2021/03/0114).

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