Höchstgericht

Trafiken nur noch befristet zu vergeben?

Das Tabakmonopolgesetz spiegelt das Interesse an der sozialen Versorgung von Trafikanten besser wider als das Vergabegesetz für Konzessionen.
Das Tabakmonopolgesetz spiegelt das Interesse an der sozialen Versorgung von Trafikanten besser wider als das Vergabegesetz für Konzessionen. Tobias Steinmaurer / picturedesk
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VwGH zwingt Monopolverwaltung GmbH, ihre Vergabepraxis zu ändern. Mit möglicherweise einschneidenden Folgen.

Wien. Trafiken sind meist eher unscheinbare Läden, klein und ohne große Überraschungen in den Auslagen. An guten Standorten mit hoher Kundenfrequenz aber – zum Beispiel auf Flug- oder Bahnhöfen – können darin wahre Goldgruben verborgen sein. Ein solcher Fall, mit geschätztem Tabakwarenumsatz von 3,3 Millionen Euro jährlich, ist jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof gelandet, weil sich ein Bewerber um die Konzession übergangen fühlte. Die Entscheidung kommt einer kleinen Revolution gleich.

Nach einer Idee von Kaiser Joseph II.

Der Verkauf von Tabakwaren unterliegt in Österreich einem staatlichen Monopol. Kaiser Joseph II. hatte es 1784 eingeführt, um Kriegsinvaliden ein Auskommen zu sichern. Heute werden die Trafiken von der Monopolverwaltung GmbH (MVG) vergeben – alle, die frei werden, an Menschen mit Behinderung. Solche wurden auch dem späteren Revisionswerber vorgezogen, zwei Mal hintereinander, wobei beide Male die erfolgreichen Kandidaten ihre Bewerbung zurückzogen. Der Übergangene wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht: Er wollte festgestellt haben, dass die Vergabevorgänge nicht dem „Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018“ entsprochen hätten. Das Gericht wies die Anträge zurück und bestätigte das Vorgehen der MVG nach dem Tabakmonopolgesetz, das spezielle Bestimmungen für die Vergabe von Trafiken enthält.

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