OGH erteilt hitzegeplagten Wohnungsmietern Abfuhr.
Wien. Wohnungsmieter können nicht auf die Hilfe der Gerichte hoffen, wenn der Vermieter sie keine Klimaanlage installieren lässt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bleibt bei seiner Linie, wonach eine Kühlung mit Außenklimaanlagen „nicht verkehrsüblich“ sei.