Gastkommentar

Vergleiche außerhalb des Gerichts: Über Gebühr teuer

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Legen Parteien autonom einen Streit schriftlich bei, müssen sie dafür dem Staat zahlen. Es gibt zwar Vermeidungsmöglichkeiten. Noch besser wäre es aber, dieses österreichische Unikum zu beseitigen.

Wien. Es ist ein alltägliches Problem im (Wirtschafts-)Leben: Zwei Seiten sind sich über wechselseitige Ansprüche nicht einig. Gerade Unternehmen können immer wieder einmal in Rechtsstreitigkeiten geraten, etwa wenn ein Vertragspartner nicht liefert, wenn ein Berater falsch berät oder jemand Firmeneigentum beschädigt. Mitunter führt das zu zivilrechtlichen Klagen und einem Gerichtsprozess.

Zuerst werden sich die Parteien üblicherweise bemühen, das Problem zu bereinigen, ihre eigene Maximalposition verlassen und versuchen, einen außergerichtlichen Kompromiss zu erzielen. Die Parteien schließen dazu einen Vertrag ab, einen sogenannten Vergleich, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird.

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