Dreistufenplan

Corona-Maßnahmen ab Mittwoch: Warten auf Verordnung

Ab 15. September muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder eine FFP-Maske getragen werden.
Ab 15. September muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder eine FFP-Maske getragen werden. (c) Getty Images (Thomas Kronsteiner)
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Dem SPÖ-Gesundheitssprecher fehle „jede Spur einer rechtlichen Grundlage“ für die neuen Corona-Maßnahmen. Die Verordnung sei derzeit in Finalisierung und werde vermutlich am Dienstag vorliegen, heißt es aus dem Sozialministerium. Also einen Tag, bevor der Dreistufenplan der Regierung in Kraft tritt.

Am Mittwoch treten die neuen Corona-Maßnahmen der Regierung in Kraft. Immer noch gibt es dafür keine Verordnung. Im Sozialministerium sprach man am Montag davon, dass das Papier in Finalisierung sei und vermutlich am Dienstag vorliegen werde. Die SPÖ zeigte sich schon vorab empört. Gesundheitssprecher Philip Kucher kritisiert, dass jede Spur einer rechtlichen Grundlage für die Maßnahmen fehle.

Werde die Verordnung nicht endlich vorgelegt, sei das nächste Chaos programmiert, schreibt Kucher in einer Aussendung. Der SPÖ-Politiker kritisiert abermals die fehlende Einbindung von Bundesländern und Opposition im Pandemiemanagement: "Das kommt davon, wenn man niemanden rechtzeitig informiert und keine Vorbereitungsarbeiten trifft."

Rückkehr der FFP2-Masken, kürzere Testgültigkeit

Zumindest die Grundzüge dessen, was mit Mittwoch in Kraft tritt, sind bekannt. So wird die FFP2-Maske in Bereichen mit Maskenpflicht wie öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten wieder Pflicht. Zudem sollen Ungeimpfte im übrigen Handel auch eine dieser höherwertigen Schutzmasken tragen. Alle anderen können in Kleidungsgeschäfte oder ähnliches ohne Maske, außer in Wien, wobei dort aber wieder für Geimpfte ein Mund-Nasen-Schutz reicht. Antigentest gelten nur noch 24 Stunden, wie das in der Bundeshauptstadt bereits jetzt der Fall ist, und die 3G-Regel wird bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen angewendet.

Interessanter wird es dann bei Stufe zwei, die bei Erreichen der 15-prozentigen Auslastung an den Intensivstationen gilt. Denn ab da wird in der Nachtgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert. Das heißt, ein Test nützt nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, wird man erst der dazugehörigen Verordnung entnehmen können.

Wien fordert „zeitnahe Umsetzung"

Wien hat zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, macht man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig.

(APA)

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