Coronavirus

Auch in Kirchen gilt wieder FFP2-Maskenpflicht

Ab Mittwoch muss man bei Gottesdiensten wieder FFP2-Masken tragen. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die3G-Regel statt der Maskenpflicht.

Bei katholischen Gottesdiensten gilt ab morgen, Mittwoch, wieder FFP2-Maskenpflicht. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz hervor, wie Kathpress berichtete. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelte statt der Maskenpflicht die 3G-Regel. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus müsse Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Die Besucher sollen zudem von einem Willkommensdienst empfangen und auf die Regeln hingewiesen werden. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung ist ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

(APA)

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